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Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Lütte Piraten“
Inh. Regine Köller
Strelitzer Straße 2
17258 Feldberger Seenlandschaft
- Second Hand Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen.
- Für Second Hand Waren besteht keine Garantie. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwaren beträgt 1 Jahr. Für von uns in Kommission verkaufte Ware können wir keine Gewährleistung übernehmen.
- Mit Abgabe der Ware zum Verkauf akzeptiert der Kunde die AGBs.
- Es wird nur Ware angenommen, die sich in einem sehr sauberen und gepflegten – bei Kleidung in einem glatten und gebügelten Zustand befindet.
- Durch Unterschrift erklärt der Einlieferer eidesstattlich, dass alle Artikel sein Eigentum sind bzw. dass er berechtigt ist, diese zu verkaufen und keine Forderungen Dritter bestehen.
- Second Hand Ware, die auf Kommission angenommen wird, wird bei erfolgreichem Verkauf mit 50% des Verkaufspreises nach Vertragsende ausgezahlt. Als Frist wird hier ein Zeitraum von 2 Wochen nach Vertragsende angesetzt.
- Die Abrechnung der verkauften Kommissionsware kann nur bei Vorlage des Vertragsoriginals und nach vorheriger Terminabsprache erfolgen, längstens jedoch bis Ablauf der 2-Wochen-Frist. Ist bis dahin die Abrechnung ohne Verschulden von „Lütte Piraten" nicht erfolgt, verfällt der Anspruch des Einlieferers auf den Erlös der Kommissionsware. Hier bedarf es keiner Mitteilung seitens „Lütte Piraten", dass diese Frist abgelaufen ist.
- Second Hand Waren werden auf Kommission für einen Zeitraum von 2 Monaten angenommen. Sollte innerhalb dieser Zeit kein Verkauf erfolgen, ist der Kunde verpflichtet die Ware abzuholen. Geschieht die Abholung innerhalb einer Frist von weiteren 2 Wochen nicht, erlischt jeder Eigentumsanspruch und die Ware wird einer wohltätigen/gemeinnützigen Einrichtung gespendet. Ausgenommen sind Sondervereinbarungen. „Lütte Piraten“ ist auch hier nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, dass die Frist abgelaufen ist.
- Bei einer Abholung der Ware durch den Kunden vor Ablauf des Kommissionsvertrages wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des vereinbarten Verkaufspreises fällig.
- Für eventuelle Beschädigungen der sich in Kommission befindlichen Ware können wir keine Haftung übernehmen.
- Gem. Kleinunternehmerregelung weise ich gem. UStg §19(1) keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus.
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